
Brüssel gegen Brüssel:
Wie die EU beinahe unseren EU-Versand abgeschafft hätte
Wir waren kurz davor, unseren Versand in nahezu alle anderen EU-Staaten einzustellen. Die Entscheidung war praktisch schon gefallen. Nicht weil wir dort keine Kunden hätten, nicht weil der Versand zu schwierig wäre oder es Zölle gäbe und auch nicht, weil unsere Produkte dort nicht verkauft werden dürften.
Wir wollten aufhören, weil die neuen europäischen Verpackungsvorschriften den grenzüberschreitenden Handel für kleinere Unternehmen mit Registrierungen, Meldungen, Bevollmächtigten und nationalen Verfahren belasten, deren Aufwand bei kleineren Auslandsmärkten in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Geschäft steht.
Dann geschah etwas Bemerkenswertes. Die Europäische Kommission stellte offenbar fest, dass ihre eigene Regulierung tatsächlich das tut, wovor Unternehmen seit Langem warnen: Sie behindert den europäischen Binnenmarkt. Und jetzt sollen wir die Regeln vorerst offenbar einfach nicht so ernst nehmen.
Eine der besten Ideen Europas
Der europäische Binnenmarkt war einmal eine geradezu revolutionäre Idee. Ein Unternehmen in Deutschland sollte seine Waren nach Frankreich, Italien oder Österreich verkaufen können, ohne an jeder Grenze auf neue Handelshemmnisse zu stoßen. Nationale Märkte sollten zu einem gemeinsamen europäischen Markt zusammenwachsen.
Keine Binnenzölle, keine Zollkontrollen, freier Warenverkehr. Der kleine Fachhändler sollte theoretisch denselben europäischen Markt nutzen können wie der Großkonzern. Das war der Plan.
Heute braucht man keine Schlagbäume mehr, um Grenzen zu errichten. Man braucht Registrierungsportale.
27 Staaten. Ein Binnenmarkt. Jede Menge Register.
Seit dem 12. August 2026 ist die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR grundsätzlich anwendbar. Ihr vollständiger Name lautet „Packaging and Packaging Waste Regulation“, Verordnung (EU) 2025/40.
Ihr eigentliches Anliegen ist vernünftig. Verpackungsabfälle sollen reduziert, Verpackungen besser recycelbar und Rohstoffe geschont werden. Dagegen haben wir überhaupt nichts einzuwenden.
Verpackungen kosten uns Geld. Versandkartons kosten Geld. Füllmaterial kostet Geld. Schon deshalb haben Unternehmen ein handfestes wirtschaftliches Interesse daran, Verpackungen sparsam und sinnvoll einzusetzen.
Interessant wird es dort, wo aus Umweltschutz Verwaltung wird. Im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung sieht die neue Regelung Registrierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten vor. Ein Unternehmen, das grenzüberschreitend verkauft, bekommt es damit nicht einfach mit einem europäischen System zu tun, sondern mit nationalen Registern, nationalen Verfahren und weiteren Pflichten.
Ein gemeinsamer Markt. Eine gemeinsame Verordnung. Aber bitte mehrfach registrieren.
Europa hat damit ein bemerkenswertes Kunststück vollbracht: Es hat die Verpflichtung europäisiert und ihre Verwaltung nationalisiert.
Und kleine Händler ziehen die Konsequenz
Dass dies nicht nur eine theoretische Befürchtung einiger notorisch schlecht gelaunter Mittelständler ist, zeigt sich inzwischen in der Praxis. Kleine Unternehmen verkünden öffentlich, dass sie ihren Versand in andere EU-Staaten einstellen.
Die WELT berichtet beispielsweise über eine niedersächsische Honigmanufaktur, die bislang gelegentlich Kunden im europäischen Ausland belieferte. Wegen der zusätzlichen Kosten und des Verwaltungsaufwands lohnt sich dieses Geschäft für das Familienunternehmen nicht mehr.
Genau vor derselben Entscheidung standen wir. Denn ein grundlegendes Problem dieser Regulierung besteht darin, dass ihre Kosten nicht proportional zum Umsatz steigen. Ein Großkonzern kann Rechtsabteilungen, Compliance-Manager und spezialisierte Dienstleister beschäftigen. Er verteilt die Fixkosten eines nationalen Systems auf eine gewaltige Zahl von Bestellungen.
Ein kleiner Händler kann das nicht. Für einen Großkonzern ist Bürokratie ein Kostenfaktor. Für ein kleines oder mittleres Unternehmen kann sie eine Markteintrittsbarriere sein.
Die Pflichten mögen auf dem Papier für alle gleich aussehen. Ihre wirtschaftliche Wirkung ist es nicht.
Amazon wird das schaffen
Amazon wird weiterhin europaweit verkaufen. Andere große Handelsplattformen ebenfalls. Sie können sich 27 unterschiedliche Verwaltungsverfahren leisten, wenn es sein muss.
Der kleine Fachhändler stellt sich dagegen irgendwann eine ziemlich einfache Frage: Warum soll ich für einige Bestellungen in einem bestimmten Land zusätzliche Registrierungen, Meldungen, Dienstleister und Verwaltungsarbeit finanzieren? Aus Begeisterung für den europäischen Gedanken?
Unternehmen müssen wirtschaftlich arbeiten. Wenn die Kosten für den Zugang zu einem Markt höher werden als der Nutzen dieses Marktes, zieht man sich zurück. Das ist keine politische Demonstration. Das nennt man Betriebswirtschaft.
Die paradoxe Folge einer Regulierung, die für alle gleichermaßen gelten soll, liegt damit auf der Hand: Sie kann ausgerechnet jene Unternehmen aus dem grenzüberschreitenden Handel drängen, denen die Größenvorteile internationaler Konzerne fehlen.
Man könnte fast meinen, Europas Wettbewerbspolitik habe beschlossen, den großen Plattformen etwas unter die Arme zu greifen.
Dann bemerkte Brüssel etwas
Bis hierhin wäre dies lediglich eine weitere Geschichte darüber gewesen, wie ein vernünftiges politisches Ziel durch seine bürokratische Umsetzung beschädigt wird. Doch diesmal bekommt die Geschichte eine bemerkenswerte Wendung.
Nach einem Bericht der WELT hat die Europäische Kommission inzwischen selbst erkannt, was passiert. Ein hochrangiger EU-Beamter wird mit einer erstaunlich deutlichen Diagnose zitiert:
„Die Vorschriften fragmentieren den Binnenmarkt.“
Das muss man sich einen Moment lang auf der Zunge zergehen lassen. Die Europäische Union schafft einen Binnenmarkt. Die Europäische Union erlässt eine Verordnung. Unternehmen reagieren darauf, indem sie ihren grenzüberschreitenden Handel einstellen.
Und die Europäische Kommission stellt fest: Die Vorschriften fragmentieren den Binnenmarkt.
Immerhin sind wir uns jetzt einig.
Die Lösung ist übrigens genau die, die auf der Hand lag
Noch schöner wird es bei der geplanten Reparatur. Nach dem WELT-Bericht möchte die Kommission erreichen, dass Unternehmen künftig nur noch eine einzige Registrierung benötigen, die europaweit gilt. Die Pflicht, in anderen Mitgliedstaaten Bevollmächtigte zu bestellen, soll ebenfalls entfallen.
Mit anderen Worten: Man möchte jetzt ungefähr jenes System schaffen, das man vernünftigerweise von Anfang an hätte schaffen können.
Ein Binnenmarkt. Eine Registrierung. Europaweit gültig. Revolutionär.
Wir schreiben schließlich das Jahr 2026. Banken verrechnen täglich Milliarden über Staatsgrenzen hinweg. Steuerdaten werden elektronisch zwischen Staaten ausgetauscht. Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe lässt sich über zentrale Verfahren abrechnen. Ein Paket kann auf seinem Weg durch halb Europa nahezu in Echtzeit verfolgt werden.
Es bestand also eine gewisse Hoffnung, dass sich auch Informationen über einen Pappkarton grenzüberschreitend übertragen lassen. Offenbar hat sich diese Hoffnung nun bis nach Brüssel herumgesprochen.
Leider gilt das Gesetz schon
Nun gibt es ein kleines Problem. Die PPWR ist bereits da.
Die Kommission kann eine geltende EU-Verordnung nicht einfach bei Kaffee und Croissants umschreiben. Änderungen müssen das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Parlament und Mitgliedstaaten müssen beteiligt werden. Was macht man also mit einem Gesetz, dessen problematische Folgen man inzwischen selbst erkannt hat, das aber trotzdem gilt? Die Antwort ist außergewöhnlich.
Nach dem Bericht der WELT ermuntert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, die betreffenden neuen Regeln vorerst nicht anzuwenden und keine Strafen zu verhängen.
Man sollte diesen Vorgang nicht mit Satire verwechseln. Satire müsste ihn erst erfinden.
Bitte beachten Sie die Verordnung. Oder auch nicht.
Damit erreicht europäische Rechtsetzung eine Entwicklungsstufe, für die uns bislang die Phantasie gefehlt hat.
Unternehmen sollen selbstverständlich geltendes Recht beachten. Rechtssicherheit ist schließlich eine Grundlage jeder funktionierenden Wirtschaftsordnung. Gleichzeitig erfahren sie nun sinngemäß: Die Vorschriften gelten. Wir haben allerdings festgestellt, dass sie problematisch sind. Wir wollen sie ändern. Das dauert. Bis dahin möchten wir die Mitgliedstaaten bitten, sie nicht anzuwenden. Und Strafen bitte auch keine.
Für Unternehmen entsteht damit eine ausgesprochen komfortable Rechtslage: Man muss lediglich herausfinden, welche geltende Vorschrift zwar gilt, aber möglicherweise nicht angewendet wird, weil die Behörde, die an ihrer Entstehung beteiligt war, inzwischen lieber eine andere hätte.
Der Handelsverband Deutschland beschreibt die Konsequenz weniger amüsant. Nach dem WELT-Bericht seien für zahlreiche Unternehmen wesentliche Fragen zu Zuständigkeiten und Pflichten weiterhin offen. Die wiederholten Klarstellungsversuche der Kommission hätten sogar neue Unklarheiten geschaffen.
Das ist verständlich. Ein FAQ ist schließlich kein Gesetz.
Wir waren bereit, den Stecker zu ziehen
Für uns war die Konsequenz der ursprünglichen Situation bereits klar. Wir wollten den Versand in fast alle anderen EU-Staaten einstellen. Österreich war der einzige Markt, bei dem wir noch überlegten.
Nicht aus Protest gegen Europa. Nicht aus Trotz. Und nicht, weil wir Verpackungsabfälle für eine großartige Sache halten.
Sondern weil wir keine Lust haben, einen zunehmenden Teil unserer Arbeitszeit damit zu verbringen, europäische und nationale Verwaltungsstrukturen zu bedienen, nur damit wir einem Kunden jenseits einer Grenze ein Paket schicken dürfen, die im europäischen Binnenmarkt wirtschaftlich eigentlich gar keine Grenze mehr sein sollte.
Wir sind ein Unternehmen. Wir entwickeln und verkaufen Produkte, beraten Kunden, kaufen Waren ein, lagern sie, verpacken sie und verschicken sie. Unsere Aufgabe besteht nicht darin, eine privat finanzierte Außenstelle verschiedener europäischer Umweltverwaltungen zu betreiben.
Also warten wir noch ein wenig
Die jüngste Entwicklung verändert unsere Situation. Wenn die Kommission tatsächlich eine europaweit gültige Registrierung anstrebt und die Pflicht zu nationalen Bevollmächtigten beseitigen will, wäre das eine erhebliche Verbesserung. Vor allem wäre es endlich ein Ansatz, der zum Begriff „Binnenmarkt“ passt.
Deshalb ist unser ursprünglich geplanter Rückzug aus dem EU-Auslandsversand zunächst vom Tisch. Nicht weil das Problem gelöst wäre. Es ist nicht gelöst. Nicht weil inzwischen Rechtssicherheit herrschte. Offenbar herrscht sie gerade nicht.
Wir warten ab, weil selbst die Europäische Kommission inzwischen erkannt hat, dass die geltende Konstruktion den Binnenmarkt fragmentiert und geändert werden muss. Das ist immerhin ein Anfang.
Vielleicht funktioniert der Binnenmarkt am Ende doch
Es wäre eine hübsche Ironie, wenn ausgerechnet das drohende Verschwinden kleiner Händler aus dem grenzüberschreitenden europäischen Handel dazu führen würde, dass Brüssel sich wieder an den ursprünglichen Sinn des Binnenmarktes erinnert.
Ein europäischer Markt sollte nicht nur für Unternehmen funktionieren, die sich eine europäische Compliance-Abteilung leisten können. Er sollte gerade ermöglichen, dass ein kleines Unternehmen in Deutschland einem Kunden in Frankreich, Belgien oder Spanien ein Produkt verkauft, ohne dafür zunächst eine verwaltungsrechtliche Expedition durch Europa antreten zu müssen.
Die technischen Möglichkeiten dafür existieren längst. Nun fehlt nur noch die regulatorische Erkenntnis.
Vielleicht ist sie gerade eingetreten. Bis dahin gilt die neue europäische Verpackungsverordnung. Nur anwenden soll man Teile davon offenbar lieber nicht.
Heute braucht man keine Schlagbäume mehr, um Grenzen zu errichten. Man braucht Registrierungsportale.
Vielleicht baut Brüssel sie diesmal sogar wieder ab.




