Naturkosmetik, Bio-Kosmetik und die Siegel
Weil der Begriff „Naturkosmetik“ nicht gesetzlich geschützt ist (jeder Hansel darf seinen Kram ohne weiteres so nennen und seine Verpackungen mit hübschen Bildchen von freilaufenden Läusen oder artgerecht gehaltener Aloe Vera verzieren, ohne dass nennenswerte Mengen von dem Zeugs im Produkt enthalten wären), haben sich Hersteller, Verbände und Organisationen auf sogenannte Kosmetiksiegel geeinigt. Ihre Verwendung ist nur dann gestattet, wenn bestimmte über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehende Anforderungen eingehalten werden.
Es gibt verschiedene Siegel mit jeweils anderem Schwerpunkt. Selbstverständlich kann ein Hersteller von Naturkosmetik auch die Anforderungen mehrerer Siegel erfüllen und diese dann auf seinen Produkten abbilden.
Natrue
Ein Siegel von Kosmetik-Herstellern mit entsprechenden Hintertürchen. Produkte müssen überwiegend aus natürlichen Stoffen pflanzlicher, tierischer oder mineralischer Provenienz bestehen. „Naturnahe“ Stoffe, die durch chemische Verfahren aus Naturstoffen gewonnen werden, sind auf einen geringen Anteil beschränkt.
Tierversuche: sind nach der geltenden Kosmetikverordnung ohnehin nicht gestattet. Rohstoffe von toten Wirbeltieren sind verboten. Rohstoffe von lebenden Tieren oder von toten Insekten sind erlaubt.
Das Siegel unterscheidet seit 2021 zwischen Naturkosmetik und Bio-Kosmetik. Bei Bio-Kosmetik müssen über die Richtlinien für Naturkosmetik hinaus 95 Prozent der Inhaltsstoffe (natürlich oder „naturnah“) aus biologischer Landwirtschaft oder „Wildsammlung“ stammen.
Es gibt eine Online-Datenbank, in der Verbraucher nachsehen können, ob es sich bei einem bestimmten Produkt um Naturkosmetik oder Bio-Kosmetik handelt.
BDIH
Das Siegel wird vom (Achtung, langsam lesen!) Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e. V. vergeben. Es zeichnet Produkte aus, die bestimmte ökologische und gesundheitliche Vorgaben erfüllen. So gibt es eine Liste von pflanzlichen Inhaltsstoffen, die zwingend aus biologischem Anbau stammen müssen. Was für die restlichen Inhaltsstoffe nicht gilt, außerdem dürfen Inhaltsstoffe pflanzlichen oder tierischen Ursprungs durch bestimmte chemische Verfahren modifiziert werden.
Inhaltsstoffe von toten Wirbeltieren sind verboten – kein Nashornpulver. Inhaltsstoffe von lebenden Tieren oder von Insekten (tot oder lebendig) sind erlaubt, beispielsweise Karmin. Für ein Gramm dieses Farbstoffs werden 1500 lebende Cochenille-Läuse durch heiße Trocknung vom Leben zum Tod befördert und anschließend ausgekocht ...
Was Tierversuche angeht, so war der 1. Januar 1998 der Stichtag – vor diesem Datum getestete Rohstoffe dürfen weiterhin verwendet werden.
Cosmos
Um die europaweite Verwirrung über nationale Standards nicht zu vergrößern, hat sich der BDIH mit der britischen Soil Association, den französischen Cosmebio und Ecocert sowie der italienischen ICEA (nicht mit K, Liebelein!) zusammengetan und den Cosmos-Standard geschaffen. Nettes Akronym. Dem Cosmos-Standard liegen die bisherigen Zertifizierungskriterien aller fünf Mitglieder zugrunde. Die jeweiligen Siegel werden weiter verwendet, zusammen mit zwei Zusätzen – Cosmos Natural für Naturkosmetik sowie Cosmos Organic für Bio-Kosmetik.
Weitere Siegel
Vegan Society
Wer dieses Siegel verwenden möchte, darf in seinen Produkten keinerlei Inhaltsstoffe einsetzen, die von irgendwelchen lebenden oder toten Tieren stammen. Das schließt beispielsweise Schnecken, Bienen oder Läuse mit ein.
Produkte oder Inhaltsstoffe, bei deren Entwicklung oder Herstellung jemals Tierversuche unternommen wurden, und sei es vor der Geburt des Propheten, sind verboten. Es gibt keinen Stichtag in der Vergangenheit, ab dem das Verbot rückwirkend gilt. Kompromisslos.
Tierschutz-Siegel
Ein niedliches Kaninchen (die Ohren sind kürzer als der Kopf, andersrum wärs ein Häschen) mit einer schützenden Hand darüber zeigt an, dass bei der Entwicklung und Herstellung des Kosmetikproduktes keine Tierversuche durchgeführt wurden und keine Inhaltsstoffe verwendet werden, die im Auftrag des Herstellers nach dem 1. Januar 1979 an Tieren getestet wurden. Hintertürchen: Nicht ausgeschlossen ist, dass diese Stoffe von irgendjemandem, der in keiner Verbindung mit dem Hersteller steht, an Tieren getestet wurden.
Tierische Inhaltsstoffe, die nicht von toten Tieren stammen und nicht durch Tierquälerei gewonnen wurden, sind erlaubt. Der Hersteller darf nicht wirtschaftlich mit Firmen in Verbindung stehen, die Tierversuche durchführen.
Cruelty Free International (Leaping Bunny Family)
Das Kaninchen hüpft (aus dem Labor) in die Freiheit. Ein Siegel internationaler Tierschutzorganisationen. Wer dieses Siegel verwenden möchte, dessen Produkt darf weder in seiner fertigen Zusammensetzung noch in seinen Bestandteilen an Tieren getestet werden, auch nicht durch Dritte. Rohstofflieferanten sind verpflichtet, fortlaufend die Erfüllung der o. g. Bedingungen zu garantieren.
PeTA
People for the Ethical Treatment of Animals – Menschen für die ethische Behandlung von Tieren
Laut eigener Webseite:
Global Animal Test Policy – Diese Zertifizierung erhalten Hersteller, Marken und deren Zulieferer, die weder für ihre Endprodukte noch deren Inhaltsstoffe weltweit Tierversuche durchführen, in Auftrag geben oder dafür bezahlen.
Vegan Global Animal Test Policy – Diese Zertifizierung erhalten Hersteller und Marken, die den Anforderungen für das „Global Animal Test Policy“-Logo entsprechen und deren gesamtes Produktsortiment zudem keinerlei tierische Inhaltsstoffe enthält.
Die Siegel klingen zunächst einmal gut. Möchte ein Unternehmen in die Liste „PeTA Approved“ aufgenommen werden, muss es einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen. Außerdem muss es eine Zusicherungserklärung unterschreiben, nach der das Unternehmen weder selbst Tierversuche durchführt noch sie in Auftrag gibt oder dafür bezahlt. Das gilt auch für Inhaltsstoffe und Rezepturen und auch für die Zukunft.
Allerdings ist PeTA eine kontrovers diskutierte Organisation, die immer wieder durch schrille Aktionen für das Tierwohl in das Licht der Öffentlichkeit gerät. Dabei werden Mensch und Tier und ihre Selbstwahrnehmung gleichgesetzt. Wenig öffentlich ist, dass PeTA in vielen Bereichen die eigenen Prinzipien missachtet. Die Organisation nimmt Tiere auf, die bei ihr abgegeben werden, und versucht sie an neue Besitzer zu vermitteln. In mehr als 90 Prozent der Fälle gelingt das nicht, und die Tiere werden kurzerhand wie beim ganz gewöhnlichen Hundefänger eingeschläfert. CharityWatch.de (eingestellt 2012, gespeichert bei archive.org) hatte die Organisation wegen undurchsichtiger Spendenpraktiken mit einem Warnhinweis belegt.
Fairtrade
Kennen die meisten nur von Schokolade, Bananen oder Kaffee: Den einheimischen Erzeugern wird durch „faire“ Produktions- und Handelsbedingungen geholfen (den beteiligten Hilfsorganisationen allerdings auch).
Bedingungen für kosmetische Produkte: Inhaltsbestandteile, die als Fairtrade-Stoffe auf dem Markt erhältlich sind, müssen zwingend aus fairem Trade kommen. Bei Leave-on-Produkten (Cremes oder Lotionen) müssen mindestens 5 Prozent der Inhaltsstoffe aus fairem Handel kommen, bei Rinse-off-Produkten (Seife, Conditioner, Shampoo) 2 Prozent.
Das Siegel auf Kosmetikprodukten darf nur zusammen mit dem Hinweis "contains Fairtrade ingredients - mit Fairtrade-Zutaten" erscheinen. Außerdem müssen die Fairtrade-zertifizierten Inhaltsstoffe und die jeweils eingesetzte Menge aufgeführt werden.
DAAB – Deutscher Allergie- und Asthma-Bund e. V.
Siegel für Produkte, die frei sind von Inhaltsstoffen mit hohem allergenem Potential oder stark irritierenden Eigenschaften, welche bei sensibler Haut Beschwerden hervorrufen können. Die Vergabe basiert auf der Bewertung der Inhaltsstoffe. Freiwillige Tester mit einer Allergie, Asthma oder Neurodermitis bewerten die Hautverträglichkeit; mindestens 80 Prozent müssen ein "Gut" vergeben.
Rezepturen müssen frei sein von Duftstoffen, Aromastoffen, ätherischen Ölen, bekannten Kontakt-Allergenen, des weiteren Inhaltsstoffen, die bereits in geringen Mengen zu Reizungen von Schleimhäuten, Augen oder Haut führen können. Synthetische Inhaltsstoffe sind anders als bei Naturkosmetik erlaubt.
Quellen
wikipedia.de
verbraucherzentrale.de
daab.de
crueltyfreeinternational.org
natrue.org
cosmos-standard.org
peta.de
utopia.de